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        <title>Oberstdorf Aktiv</title>
        <link>http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/</link>
        <description>Wir bringen unser attraktives dörfliches Einkaufserlebnis in Oberstdorf unseren Gästen und Einheimischen näher.</description>
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            <title>Oberstdorf Aktiv</title>
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            <title>Aktionen › Einkaufsgutschein</title>
            <link>http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/aktionen/einkaufsgutschein.html</link>
            <description>Das ideale Geschenk für jede Gelegenheit!</description>
            <content:encoded><![CDATA[<a href="http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/aktionen/einkaufsgutschein.html"><img src="http://tramino.s3.amazonaws.com/s/oberstdorf-aktiv/26345/150.jpg" alt="Gutscheinplakat"   width="150" height="212" /></a><br/><br/><b>Das ideale Geschenk für jede Gelegenheit!</b><br/><br/>
Der Einkaufsgutschein von Oberstdorf Aktiv ist ab € 10,00 in jeder gewünschten Höhe bei der Raiffeisenbank Oberallgäu, Geschäftsstelle Oberstdorf erhältlich. Der Gutschein ist nur bei den Mitgliedern von Oberstdorf Aktiv einlösbar. Da die Mitgliedsbetriebe von den verschiedensten Einzelhandelsgeschäften über Gastronomie, Friseuren, Cafes und Bäckereien bis zum Kurfilmtheater reichen, ist für jeden Wunsch der Beschenkten die Erfüllung sicher.]]></content:encoded>
            <pubDate>Tue, 01 Dec 2009 15:24:49 GMT</pubDate>
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            <title>Aktionen › Gesundes Frühstück</title>
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            <description>Mit einem leckeren und reichhaltigen Frühstück fängt der Tag gleich richtig an. Auch in Oberstdorf nehmen Gastwirte und Bäckereien an der Aktion Gesundes Frühstück teil.</description>
            <content:encoded><![CDATA[<a href="http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/aktionen/gesundes-fruehstueck.html"><img src="http://tramino.s3.amazonaws.com/s/oberstdorf-aktiv/19836/150.jpg" alt="So sieht ein richtiges Frühstück aus"   width="150" height="99" /></a><br/><br/><b>Mit einem leckeren und reichhaltigen Frühstück fängt der Tag gleich richtig an. Auch in Oberstdorf nehmen Gastwirte und Bäckereien an der Aktion Gesundes Frühstück teil.</b><br/><br/>
Während die Ernährungsexperten sich früher für drei große Mahlzeiten pro Tag aussprachen, empfehlen sie heute fünf oder mehr kleinere Mahlzeiten pro Tag. Die Gründe dafür sind, dass mehrere kleinere Mahlzeiten das Verdauungssystem weniger belasten, der Blutzuckerspiegel stabiler bleibt und die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit weniger schwankt.

Weitere Informationen zu der Aktion www.richtig-fruehstuecken.de finden Sie unter www.richtig-fruehstuecken.de]]></content:encoded>
            <pubDate>Tue, 03 Nov 2009 15:32:13 GMT</pubDate>
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        </item>
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            <title>Verein › Bewertungsbogen</title>
            <link>http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/bewertungsbogen.html</link>
            <description>Unser Bewertungsbogen zum herunterladen als PDF und zum ausdrucken.</description>
            <content:encoded><![CDATA[<a href="http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/bewertungsbogen.html">
				<div class="File" style="width: 150px;">
					<div class="TraminoFile PDF">
						<h5>PDF Datei</h5>
						<h3>Bewertungsbogen</h3>
						<p></p>
						<div class="download">
							<span class="size">1,5 MB</span>
							&amp;rarr;&amp;nbsp;<a href="http://tramino.s3.amazonaws.com/s/oberstdorf-aktiv/15029/orginal.pdf" >Download</a>
						</div>
					</div>
				</div>
			</a><br/><br/><b>Unser Bewertungsbogen zum herunterladen als PDF und zum ausdrucken.</b><br/><br/>
Hinweise für Kunden

 Füllen Sie unseren Bewertungsbogen aus und geben ihn beim jeweiligen Einzelhändler direkt ab
 Sie können auch gerne online bewerten

Hinweise für Mitglieder

 Legen Sie den Bewertungsbogen gut sichtbar aus
 Erfassen Sie die bei Ihnen abgegebenen Bögen in Ihrem Login]]></content:encoded>
            <pubDate>Tue, 11 Aug 2009 01:51:23 GMT</pubDate>
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        </item>
        <item>
            <title>Verein › Vorstandschaft</title>
            <link>http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/vorstandschaft.html</link>
            <description>für die Amtszeit 2010 bis 2012. Durch klick auf den Namen erhalten Sie detailierte Informationen.</description>
            <content:encoded><![CDATA[<a href="http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/vorstandschaft.html"><img src="http://tramino.s3.amazonaws.com/s/1/12408/150.jpg" alt=""  title="Köpfe" width="150" height="97" /></a><br/><br/><b>für die Amtszeit 2010 bis 2012. Durch klick auf den Namen erhalten Sie detailierte Informationen.</b>]]></content:encoded>
            <pubDate>Wed, 17 Jun 2009 09:52:24 GMT</pubDate>
            <guid isPermaLink="false">http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/vorstandschaft.html</guid>
        </item>
        <item>
            <title>Verein › Beitrittserklärung</title>
            <link>http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/beitrittserklaerung.html</link>
            <description>Nur Gemeinsam sind wir stark!</description>
            <content:encoded><![CDATA[<a href="http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/beitrittserklaerung.html"><img src="http://tramino.s3.amazonaws.com/s/oberstdorf-aktiv/12167/150.jpg" alt=""   width="150" height="69" /></a><br/><br/><b>Nur Gemeinsam sind wir stark!</b><br/><br/>
Damit wir unsere Interessen als Gewerbetreibende und Hausbesitzer mit Gewicht vertreten können, brauchen wir eine starke Gemeinschaft. Nur so können wir die Zukunft mitgestalten um unsere Erträge und die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter zu sichern.

Werden Sie Mitglied im Verein Oberstdorf Aktiv e.V.



Jahresbeitrag

Unsere derzeit gültigen Jahresbeiträge betragen:







Förderndes Mitglied können werden

 natürliche Personen 
 Personengesellschaften und/oder deren Vertreter 
 juristische Personen und/oder deren Vertreter 
 öffentlich rechtliche Körperschaften welche bereit sind, die Ziele des Vereins ideell und materiell zu unterstützen. 
 Für Einzelhändler ist nur eine ordentliche Mitgliedschaft möglich

Wir freuen uns auf Sie als neues Mitglied!

Anschrift


Oberstdorf Aktiv
1. Vorsitzender Gerd Engelmann
Bahnhofsplatz 8
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 940170
info[at]oberstdorfaktiv.de]]></content:encoded>
            <pubDate>Tue, 16 Jun 2009 08:06:41 GMT</pubDate>
            <guid isPermaLink="false">http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/beitrittserklaerung.html</guid>
        </item>
        <item>
            <title>Verein › Satzung</title>
            <link>http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/satzung.html</link>
            <description>Satzung des Vereins Oberstdorf aktiv! e. V.</description>
            <content:encoded><![CDATA[<a href="http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/verein/satzung.html"><img src="http://tramino.s3.amazonaws.com/s/oberstdorf-aktiv/12167/150.jpg" alt=""   width="150" height="69" /></a><br/><br/><b>Satzung des Vereins Oberstdorf aktiv! e. V.</b><br/><br/>
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 

 Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und führt sodann den Namen: "Oberstdorf aktiv! e. V." 
 Der Verein hat seinen Sitz in Oberstdorf. 
 Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 

§ 2 Zweck des Vereins 

 Zweck des Vereins ist es die touristische und wirtschaftliche Anziehungskraft der Gemeinde Oberstdorf zu fördern und sich beratend und gestaltend an der Gemeindeentwicklung zu beteiligen. Der Verein strebt die konstruktive, freiwillige Zusammenarbeit aller am Wohle der Gemeinde Oberstdorf interessierten Kräfte an.
 Zur Erreichung des Vereinszwecks bedient sich der Verein insbesondere folgender Mittel: 
Der Verein führt Veranstaltungen in der Gemeinde Oberstdorf und deren Umgebung durch, um Besuchern und Bürgern der Gemeinde die Attraktivität des Standortes näher zu bringen. 
Der Verein ist Forum für Informationsaustausch und Zusammenarbeit der Mitglieder untereinander sowie mit den kommunalen Entscheidungsgremien um fördernd auf die Gemeindeentwicklung einzuwirken und zur Verbesserung der Stellung des Standortes im Wettbewerb beizutragen. 
Der Verein bemüht sich auf die kommunalen Maßnahmen zur nachhaltigen Vermeidung von gewerblichen Leerständen im Marktgemeindebereich einzuwirken. 
 Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt, der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. 

§ 3 Haushalt und Finanzen 

 Die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden bestritten aus: 
  Mitgliedsbeiträgen 
  Umlagen an die ordentlichen Vereinsmitglieder 
  freiwillige Zuwendungen 
  Projektmittel der öffentlichen Hand 
 Die Mitglieder haben Jahresbeiträge zu zahlen; deren Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedsbeiträge dürfen nur zur Deckung der allgemeinen, mit der Führung des Vereins und der Verfolgung des satzungsmäßigen Zwecks verbundenen Aktivitäten verwendet werden. 
 Von den ordentlichen Mitgliedern können zur Finanzierung besonderer Aktionen, Projekte oder Veranstaltungen weitere Umlagen erhoben werden. 
 Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder Ausschluss oder bei Auflösung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück noch haben sie Anspruch auf Anteile am Vereinsvermögen. 
 Mitglieder, die den Beitrag nach Fälligkeit nicht entrichten, werden unter Setzung einer angemessenen Frist gemahnt.
Aus schwerwiegenden Gründen kann der Vorstand einem Mitglied die Zahlung des Beitrags oder der Umlage stunden, auch teilweise oder ganz erlassen.
 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den Markt Oberstdorf, der es ausschließlich im Sinne der Vereinsziele zu verwenden hat. 

§ 4 Mitgliedschaft 

 Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder.
 Alle Mitglieder haben Teilnahmerecht an den Jahreshaupt- und Mitgliederversammlungen sowie Anspruch auf Information und Beratung des Vereins im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben. Inhalt und Umfang der Beratung und Unterstützung bestimmt der Vorstand. 
Die ordentlichen Mitglieder verpflichten sich zur Unterstützung des Vereinszwecks durch aktive Mitwirkung an den Aufgaben des Vereins, sowie zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen. Die ordentlichen Mitglieder haben Anspruch auf Antragstellung sowie Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. 
Die fördernden Mitglieder unterstützen den Vereinszweck durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages, werden von den Vereinsaktivitäten unterrichtet und haben Mitwirkungs- und Anwesenheitsrechte bei den Vereinsaktivitäten. Die fördernden Mitglieder haben Wahlrecht zur Besetzung des Vertreters der fördernden Mitglieder im Vorstand. 
 Ordentliches Mitglied können werden: 
 Natürliche Personen, auch als geschäftsführende Gesellschafter von
    Personenhandelsgesellschaften oder 
 Geschäftsführer oder andere Vertretungsorgane für juristische Personen 
 Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer in Oberstdorf oder in einem daran angrenzenden Ortsteil einen gewerblichen oder freiberuflichen Betrieb führt oder einen solchen als Geschäftsführer oder anderes Organ vertritt. 
Die ordentliche Mitgliedschaft kann durch eine natürliche Person erworben werden, ohne dass die vorbenannten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere bei rechtsgeschäftlicher Vertretung eines örtlichen Betriebes, bspw. als Filialleiter. 

 Förderndes Mitglied können werden: 
 natürliche Personen 
 Personengesellschaften und/oder deren Vertreter 
 juristische Personen und/oder deren Vertreter 
 öffentlich rechtliche Körperschaften 
welche bereit sind, die Ziele des Vereins ideell und materiell zu unterstützen. 
 Über den schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Die Annahme oder Ablehnung eines Antrages ist dem Antragsteller bekannt zu geben. Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang des Aufnahmeantrages.
 Ein Mitglied scheidet aus dem Verein aus durch: 
 Austritt, welcher schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand zu erklären ist 
 mit seinem Tod oder seiner Auflösung (juristische Person o.ä.) 
 Wegfall der Aufnahmevoraussetzung eines ordentlichen Mitglieds.
 Ausschließung vom Verein 
 Mit dem Ausscheiden erlöschen die Mitgliedschaftsrechte und sind die vom ausgeschiedenen Mitglied ausgeübten Ämter beendet. Bereits geleistete Beiträge und Umlagen werden auch bei einem Ausscheiden während des Geschäftsjahres nicht erstattet. 
 Die Ausschließung eines Mitglieds kann erfolgen durch Beschluss des Vorstandes, wenn: 
 das Mitglied mit der Beitragszahlung trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist und auf den drohenden Ausschluss hingewiesen wurde. 
 über ein ordentliches Mitglied oder das vom ordentlichen Mitglied vertretene Unternehmen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt 
 aus anderem wichtigem Grund, z. B. wenn das Mitglied gröblich gegen die Interessen oder Ziele des Vereins verstoßen hat, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung oder gegen Beschlüsse der Vereinsorgane. 
 Den Antrag auf Ausschluss kann jedes Mitglied stellen. Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Der Ausschluss kann in schwerwiegenden Fällen mit sofortiger Wirkung erfolgen, insbesondere um den Eintritt eines weiteren Schadens vom Verein abzuhalten. 
 Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gegen den Ausschlussbescheid kann das Mitglied innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden endgültig. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 

§ 5 Organe und Vertretung des Vereins

 Organe des Vereins sind: 
 Die Jahreshauptversammlung 
 die Mitgliederversammlung 
 der Vorstand
 Der Verein wird im Rechtsverkehr vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Kassier (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung i. S. d. § 26 Abs. 2 BGB). Sie sind jeweils einzeln und allein handlungsbefugt und vertretungsberechtigt.  

§ 6 Der Vorstand 

 Der Vorstand besteht aus: 
 dem Vorsitzenden 
 dem stellvertretenden Vorsitzenden 
 dem Kassier 
 dem Schriftführer 
 einem bis maximal zehn Beisitzer 
 einem Vertreter der fördernden Mitglieder 
 Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins und die Führung seiner laufenden Geschäfte. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Er entscheidet in allen Angelegenheiten, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung fallen. 
 In den Wirkungskreis des Vorstandes fallen insbesondere: 
 Die satzungsgemäße Wahrnehmung der Interessen des Vereins und seiner Mitglieder 
 Die Vorbereitung einer Mitgliederversammlung mit Aufstellung der Tagesordnung. 
 Die Einberufung der Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung 
 Die Beschlussfassung darüber ob eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen ist 
 Die Ausführung von Beschlüssen der Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung 
 Die Erstellung des Jahresberichts und Vorlage der Jahresabrechnung 
 Die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens im Rahmen des Vereinszwecks 
 Der Vorsitzende ist Sprecher des Vorstandes. Der Schriftführer ist für die Erstellung der Protokolle der Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen verantwortlich. 
 Der Kassier führt die Kassengeschäfte des Vereins. Er hat die Beiträge einzuziehen und der Mitgliederversammlung eine Abrechnung vorzulegen. Die Jahresabrechnung muss spätestens in der jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung vorgelegt und zuvor von zwei von der Mitgliederversammlung bestimmten Kassenprüfern geprüft sein.
 Der Vorstand beschließt in Sitzungen mit Stimmenmehrheit seiner anwesenden Mitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder in Textform (§ 126 b BGB) oder mündlich geladen und mindestens die Hälfte anwesend sind. Die Einberufung mit Tagesordnung erfolgt durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von 7 Tagen. Die Zulassung von fachkundigen Gästen ist möglich. 
 Die Beschlussfassung außerhalb einer Vorstandssitzung ist zulässig, wenn der Gegenstand über den zu beschließen, ist durch den Vorsitzenden allen Vorstandsmitgliedern in Textform mitgeteilt worden ist und mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder innerhalb eines mitgeteilten Zeitraumes ihr Stimmrecht in Textform ausgeübt haben. In Fällen der Eilbedürftigkeit können Beschlüsse des Vorstandes auch mündlich und fernmündlich gefasst werden. 
 Beschlüsse des Vorstandes sind in einem Protokoll der Vorstandssitzung oder in einer Niederschrift der Beschlussfassung festzuhalten und  vom Schriftführer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Schriftliche Zustimmungen&amp;hellip;]]></content:encoded>
            <pubDate>Fri, 12 Jun 2009 02:41:53 GMT</pubDate>
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        </item>
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            <title>Aktionen › Eiszeit Oberstdorf 2012</title>
            <link>http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/aktionen/eiszeit-oberstdorf-2012.html</link>
            <description>Obwohl die bisher veranstalteten Eiszeiten ein voller Erfolg waren, muß die Eiszeit 2012 aus organisatorischen Gründen leider ausfallen.</description>
            <content:encoded><![CDATA[<a href="http://www.einkaufserlebnis-oberstdorf.de/aktionen/eiszeit-oberstdorf-2012.html"><img src="http://tramino.s3.amazonaws.com/s/oberstdorf-aktiv/82283/150.jpg" alt="Die Gewinnerskulptur der Eiszeit 2011"   width="150" height="112" /></a><br/><br/><b>Obwohl die bisher veranstalteten Eiszeiten ein voller Erfolg waren, muß die Eiszeit 2012 aus organisatorischen Gründen leider ausfallen.</b><br/><br/>
Wir gehen mit Elan an die Planung der Eiszeit 2013 und werden Ihnen dort wieder schöne Eisskulpturen präsentieren können.]]></content:encoded>
            <pubDate>Tue, 09 Jun 2009 03:54:02 GMT</pubDate>
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